Bundesrichter bahnen Belttunnel endgültig den Weg und lehnen Eilantrag der Gegner ab

Es gab und gibt keinen Baustopp im Fall des Ostseetunnels. Den Eilantrag eines Bündnisses gegen den veränderten Planfeststellungsbeschluss lehnt das Bundesverwaltungsgericht ab. Für Minister Buchholz gibt es jetzt kein Zurück mehr.

Mitglieder des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts bei der Urteilsverkündung am 3. November 2020, als sämtliche Klagen gegen den Belttunnel-Bau abgewiesen wurden

Die Bauarbeiten für den Ostseetunnel zwischen Fehmarn und Dänemark können ohne Einschränkungen weiterlaufen. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte den Eilantrag einer Umweltvereinigung gegen den Weiterbau ab. Aufgrund der Eilbedürftigkeit des Verfahrens sei den Beteiligten zunächst nur den Tenor der Entscheidung zugestellt worden, teilte das Gericht am Freitag mit. Die Gründe der Entscheidung sollen später folgen.

Can Özren vom Verein Hanse-Belt fragte Wirtschafts- und Verkehrsminister Bernd Buchholz nach seiner Reaktion und den Konsequenzen des Urteils – Video starten

Das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung hatte im Oktober 2021 Klage gegen den Planänderungsbeschluss Schleswig-Holsteins erhoben und Mitte Januar zudem einen Eilantrag gestellt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage wiederherzustellen und die Bauarbeiten zu stoppen. Damit hatte das Bündnis keinen Erfolg.

Erfreut über den Richterspruch aus Leipzig zeigte sich auch der dänische Tunnelbauer Femern A/S: «Es gab in den vergangenen Wochen missverständliche Medienberichte über einen Baustopp auf der deutschen Tunnelbaustelle. Wir haben lediglich in dem Bereich, in dem noch letzte Riffstrukturen vorhanden sind, die Arbeiten so lange ausgesetzt, bis über den Eilantrag entschieden ist», sagte Sprecherin Denise Juchem. Alle anderen Arbeiten auf der deutschen Baustelle – sowohl an Land als auch auf See – seien wie geplant weitergelaufen. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts werde nun auch im besagten Bereich weitergearbeitet.

Vor knapp vier Monaten: Baubeginn Fehmarnbelt-Tunnel zwischen Deutschland und Dänemark in Puttgarden. Foto: © Olaf Malzahn

Die Kläger warfen dem Gericht unterdessen vor, mit Ablehnung des Eilantrags den Boden der Rechtsstaatlichkeit zu verlassen. Das Gericht habe für Freitag eine Frist für Stellungnahmen gesetzt und erkläre indirekt durch seinen Beschluss einen Tag vor Ablauf der Frist, es wolle «lieber nicht hören, was die Beteiligten zu den Sachverhalten zu sagen haben», sagte ein Sprecher. Für das Gericht spielten Umwelt und Natur keine Rolle, wenn es um die Durchsetzung überholter, sinnloser Verkehrsprojekte und partikulärer Wirtschaftsinteressen gehe.

Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung waren geschützte Riffe am Ostseegrund. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im November 2020 Klagen gegen den Bau des Tunnels abgewiesen. Ausgeklammert wurden jedoch erst nach Abschluss der Planungen entdeckte Riffe. Dafür sollen Ausgleichsflächen an anderer Stelle geschaffen werden. Daraufhin hatte das Land Schleswig-Holstein den Planfeststellungsbeschluss entsprechend geändert und Ausgleichsflächen eingeplant.

Wirtschaftsminister Buchholz (FDP) hofft nun, dass die Gegner nach den jüngsten Beschlüssen nun ihren Frieden mit dem Projekt machen. Das Vorgehen von Femern A/S sei rechtens gewesen. «Damit ist noch einmal eindrucksvoll klargestellt, dass es am Fehmarnbelt jetzt kein Zurück mehr gibt. Die Bauarbeiten können stattfinden. Es gab und gibt keinen Baustopp.» Die Bauarbeiten an den Riffflächen hatten bereits im Oktober letzten Jahres bereits begonnen.

Hier ein Video der Arbeiten

«Deshalb sind im Bereich des Tunnelgrabens die Riffe durch Baggerarbeiten fast vollständig nicht mehr vorhanden», so Buchholz. In Landnähe seien die Riffe teilweise mit Sand überschüttet worden. Für den Bau des Tunnels auf deutscher Seite besteht seit November 2020 Baurecht. Dies sei ebenso wie die veränderte Planfeststellung vom September 2021 sofort vollziehbar gewesen.

Der etwa 18 Kilometer lange Straßen- und Eisenbahntunnel soll voraussichtlich von 2029 an die deutsche Ostseeinsel Fehmarn und die dänische Insel Lolland verbinden. Der Absenktunnel soll die Reisezeit zwischen Hamburg und Kopenhagen von bislang fünf Stunden auf künftig unter drei Stunden verkürzen. Absenktunnel bestehen aus vorgefertigten Betonteilen, die in einen Graben auf dem Meeresgrund abgesenkt werden.

Wie am Donnerstag bekannt wurde, hat auch die Stadt Fehmarn im Streit um das Rettungs- und Notfallkonzept für den Tunnel eine Niederlage vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (OVG) erlitten. Das OVG wies eine Beschwerde zurück. Die Stadt hatte einen Eilantrag gegen den Baustart gestellt, weil sie das Konzept für die Tunnelsicherheit und dessen Finanzierung für nicht ausreichend hielt.

Sie habe allerdings keine Rechtsgrundlage für ihren geforderten Anspruch, entschied das Gericht. Die Stadt Fehmarn ist mit ihrer Freiwilligen Feuerwehr per Gesetz für den Brandschutz in dem Tunnel zwischen Puttgarden und Rødby zuständig. Sie bekommt dafür Geld vom Land.

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